Herzlich Willkommen bei Revoluzzzer.de (
Liebe Wählerinnen und Wähler…,
der Deutschen Gesetzgeber betrügt seit mehr als 45 Jahren, einen Teil der Deutschen Bürgerinnen und
Bürger, beim gesetzlich GLEICHEN und FAIREN Zugang, zum Bundestagsmandat.
Das erreicht der Deutsche Gesetzgeber durch den grundgesetzlich, garantierten Kündigungsschutz
(Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG).
Zitat: Art. 48 Abs.2 Grundgesetz (GG):
(Absatz 2) Satz 1: Niemand darf gehindert werden, das Amt eines
Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Satz 2: Eine Kündigung
oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig. Ende
Das klingt zwar vordergründig harmlos und allgemeingültig, aber
der demokratisch gesehen wirklich schäbige
Trick, der hier dahintersteckt, ist, dass dieser äußerst lukrative,
grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2
GG), zwar vom Deutschen Gesetzgeber, großzügig jedem Deutschen
Bürger, grundgesetzlich garantiert wird…, aber in der praktischen
Anwendung, ausschließlich vom Arbeitgeber, teuer, geleistet und
bezahlt werden muss…!
Wer also keinen finanzstarken Arbeitgeber hat… und das ist die
Mehrheit des Volkes…, kann den überaus lukrativen, grundgesetzlich
garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), daher
überhaupt NICHT nutzen… und muss trotzdem, mit den
beruflich perfekt geförderten Mitarbeitern finanzstarker
Arbeitgeber…, um das GLEICHE Bundestagsmandat,
konkurrieren.
Das ist eine indirekte gesetzliche Benachteiligung…, die die GLEICHEN Deutschen Bürgerinnen und
Bürger, indirekt und unbemerkt, in 2 Gruppen (1 und 2) aufteilt… und dann NUR Gruppe 1 lukrativ
fördert.
Gruppe 1…, sind die GESETZLICH hochwertigen Bürger, sie haben nämlich einen finanzstarken
Arbeitgeber und wer einen finanzstarken Arbeitgeber hat und das sind, als größte Berufsgruppe, allen
voran die Deutschen Beamten…, kann das Bundestagsmandat anstreben, übernehmen, ewig ausüben
und dominieren…, ohne jeden beruflichen Verlust. Das geht so weit das die Beförderungen der
Beamten weiterlaufen, während Sie im Bundestagsmandat berufs-politische Macht ausüben… und selbst
nach 20 Jahren im Bundestagsmandat, können sie, lukrativ befördert, zurück in Ihren alten Beamten-Job,
mit Lebzeit. Das ermöglicht EXKLUSIV der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48
Abs. 2 Satz 2 GG) ...! Besser kann man die Deutschen Beamten wirklich NICHT GESETZLICH
erzwungen fördern…, beim Zugang zur politischen Macht.
In Gruppe 2 dagegen finden wir die NICHT ganz so hochwertigen Deutschen Bürgerinnen und Bürger…,
die ausdrücklich keinen finanzstarken Arbeitgeber haben…! Diese Bürger können den überaus
lukrativen, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) , daher überhaupt
NICHT nutzen… und gehen ganz einfach leer aus… und landen nach dem Bundestagsmandat, statt
lukrativ befördert im alten Beamten-Job mit Lebzeit…, entschädigungslos beim Arbeitsamt und brauchen
einen beruflichen Neuanfang.
Fakt: Vor dem Gesetz und bei Wahlen sind in Deutschland, ALLE Bürger GLEICH und trotzdem kann
Gruppe 1, nach dem Bundestagsmandat, GESETZLICH erzwungen, alles beruflich erreichte, lukrativ
befördert behalten… und die Bürgerinnen und Bürger von Gruppe 2, können das überhaupt NICHT
nutzen und gehen leer aus…!
Das ist kein Zufall, sondern dieser GESETZLICHE Vorteil für Gruppe 1, ist ausdrücklich VORSATZ des
Deutschen Gesetzgebers…, der dadurch seine bevorzugte Gruppe 1, perfekt gesetzlich fördert und im
Gegenzug die unerwünschte Konkurrenz von Gruppe 2, GESETZLICH zurückdrängt.
Und genau dieser demokratisch gesehen verbotene Trick, ist auch der einzige Grund, warum jetzt aktuell,
vor der Bundestagswahl 2021, ca. 175 Beamte…, gegen die Gewaltenteilung und somit gegen das
Grundgesetz, im Deutschen Bundestagsmandat (zurzeit 709 Abgeordnete) sitzen und damit so viele
Mandate besetzen, wie 14, 7 Millionen wahlberechtigten Bürgern zustehen… und das obwohl es in
Deutschland „NUR“ ca. 3,5 Millionen Beamte gibt (darfs a bisserl mehr sein?).
Was bedeutet das…? NUN…, es bedeutet bewiesenermaßen, dass der Deutsche Gesetzgeber, den
Zugang zur politischen Macht in Deutschland, gesetzlich steuert, also MANIPULIERT.
Seiner bevorzugten Klientel von Gruppe 1, schiebt er einen lukrativen, gesetzlich perfekt auf deren
berufliche Schutzbedürfnisse abgestimmten, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48
Abs. 2 Satz 2 GG) zu…, den er EXTRA so gestaltet hat…, dass ihn die lästige Konkurrenz von Gruppe 2, auf
Grund ihrer beruflichen Herkunft (kein finanzstarker Arbeitgeber), überhaupt NICHT nutzen kann!
Besonders seltsam ist hierbei, dass dieser grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2
Satz 2 GG) …, 1949, bei Grundgesetzlegung, von den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“ in das
Grundgesetz geschrieben wurde… und deshalb sind die uns eine Erklärung schuldig.
Gibt es da vielleicht ein dunkles Geheimnis in unserem Grundgesetz…, das sorgsam vor den Augen
der rechtschaffenden und vertrauensvollen Deutschen Wählerinnen und Wähler, verborgen wird?“
OH, JA…, das gibt es tatsächlich und es funktioniert auch ganz einfach…, denn die Berufs-
Bundestagsabgeordneten, die den grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2
Satz 2 GG) heute so lukrativ nutzen…, sind ausdrücklich NICHT die GLEICHEN…, für die ihn die
„Väter und Mütter des Grundgesetzes“, 1949, LEGAL eingeführt haben….
Um diesen Trick zu verstehen, muss man NUR wissen, dass die ersten Deutschen
Bundestagsabgeordneten (1949 - 1975), ausschließlich, nebenberuflich, ehrenamtlich tätig waren… und
das Bundestagsmandat war daher, für diese ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten, nur der
ehrenamtlich ausgeübte Nebenjob, sonst NICHTS!
Damit kein Arbeitgeber, seine Mitarbeiter rauswirft, wenn diese ehrenamtlich (1949-1975) im
Bundestagsmandat arbeiten und somit im Gegenzug ihren Hauptberuf entsprechend vernachlässigen
müssen, haben die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“, den grundgesetzlich garantierten
Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), bereits 1949, zum Schutz, eines TEILES dieser
ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten…, gerade auch der Beamten, absolut LEGAL und EXKLUSV
für ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete, eingeführt….
Merke: „Ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete dürfen, GESETZLICH SELEKTIV, nach den
Schutzbedürfnissen der einzelnen Berufsgruppen, im Ehrenamt Bundestagsmandat, gesetzlich
gefördert werden, denn der Hauptberuf der ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten, ist
irgendwo außerhalb des Bundestagsmandates und UNGLEICHE Hauptberufe, müssen auch
gesetzlich UNGLEICH gefördert werden…!“
Die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ haben also ALLES richtig gemacht…!
Im Jahre 1975 jedoch, zwang das Bundesverfassungsgericht, mit seinem so genannten Diätenurteil
(BVerfGE 40, 296 von 1975), den Bundestag, seinen „liebgewordenen“ und mittlerweile mit steuerfreien
Zulagen überversorgten, ehrenamtlichen Deutschen Bundestagsabgeordneten, durch den heutigen
Berufs-Bundestagsabgeordneten, mit festem Gehalt aus der Staatskasse, Steuerpflicht und VOR ALLEM…,
absoluter formalrechtlicher Gleichstellung zu ersetzen.
Merke: „Die heutigen Berufspolitiker im Bundestagsmandat, haben, für die Dauer des
Bundestagsmandates, ALLE den GLEICHEN Hauptberuf, nämlich das Berufspolitiker Bundestagsmandat.
Gleiche Berufspolitiker müssen auch GESETZLICH zwingend GLEICH gefördert werden und das
Bundesverfassungsgericht definiert diesen GLEICHBEHANDLUNGSZWANG der Berufs-
Bundestagsabgeordneten, durch den Gesetzgeber, ab 1975-heute, in seinem so genannten Diätenurteil,
folgendermaßen, Zitat: BVerfGE 40, 296 von 1975, Seite 10 Entschädigung und Gleichheitssatz.
Das Grundgesetz kennt aber im Wahlrecht und im Parlamentsrecht keine für den Status des Abgeordneten
erheblichen besonderen, in seiner Person liegenden Umstände, die eine Differenzierung innerhalb des Status
rechtfertigen können. Alle Mitglieder des Parlaments sind einander formal gleichgestellt. Das Prinzip dieser
formalisierten Gleichbehandlung ist verfassungsrechtlich im egalitären Gleichheitssatz ausgeprägt. Aus ihm
folgt: Jedermann muß ohne Rücksicht auf soziale Unterschiede, insbesondere auf seine Abstammung, seine
Herkunft, seine Ausbildung oder sein Vermögen die gleiche Chance haben, Mitglied des Parlaments zu werden.
Zitat Ende
Der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) um den es hier geht,
fördert aber NUR Mitarbeiter finanzstarker Arbeitgeber und das verstößt gegen den
GLEICHBEHANDLUNGSZWANG bei Berufspolitikern im Bundestagsmandat, denn Berufspolitiker dürfen
NIEMALS GESETZICH UNGLEICH, vorteilhaft gefördert werden, weil es
dabei immer GEWINNER (hier Gruppe 1) und Verlierer (hier Gruppe 2)
gibt…. und das bei aktuellen GESETZLICHEN Zugang zum Deutschen
Berufspolitiker-Bundestagsmandat!
Warum hat man dann 1975, den grundgesetzlich garantierten
Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) NICHT einfach
abgeschafft…, die Fachleute wussten auch schon 1975…, dass man
gleichgestellte Berufspolitiker, NICHT mehr GESETZLICH SELEKTIV
fördern darf?
Und jetzt wird es richtig peinlich…, denn wenn man das genau
betrachtet, gibt es NUR einen einzigen Grund dafür…, nämlich
MACHTERHALT… und das geht so!
Die Deutschen Beamten dominierten bereits als ehrenamtliche
Bundestagsabgeordnete (1949-1975), die politische Macht in
Deutschland….
Die Beamten konnten damals (1949-1975), in den Ruhestand treten…, Ruhestandsgehalt beziehen…
und nebenberuflich ehrenamtlich im Bundestagsmandat, als ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete,
arbeiten. Der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) schützte
dabei effektiv Ihren Arbeitsplatz!
Sie konnten daher politische Macht ausüben, die Politik dominieren… und ihren alten Beamten-JOB, sogar
mit Beförderung, behalten…! Das war absolut LEGAL…, im EHRENAMT, Bundestagsmandat, bis 1975!
Hätte man jedoch 1975, bei Einführung des heutigen BERUFS-Bundestagsabgeordneten, den
grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), korrekt abgeschafft…, müssten
sofort alle Beamte, wenn sie danach, als heutige Berufs-Bundestagsabgeordnete weiter Politik machen
möchten…, ihren alten Beamten-Job, endgültig aufgeben… und sind danach NUR noch gleichgestellte
Bürgerinnen und Bürger im GLEICHGESTELLTN Berufspolitiker-Bundestagsmandat. Eine Rückkehr, nach
dem Mandat, in den alten Beamten-JOB, ist dann auch ausgeschlossen.
Die Deutschen Beamten müssten dann, bei Übernahme berufspolitischen Macht im Bundestagsmandat,
Ihren alten Beamten-Job, genauso aufgeben…, wie das die Mehrheit des „einfachen“ Volkes (Gruppe 2),
bereits seit 1975 tun muss…, denn die haben ja keinen finanzstarken Arbeitgeber, der ihren, den für den
Arbeitgeber teuren Kündigungsschutz, finanzieren und leisten könnte und gehen bereits seit 1975 leer
aus! Ohne dass es irgendjemanden interessieren würde…!
Das wäre dann sofort, dass Ende der Herrschaft der Beamten in Deutschland… und zwar komplett!
Und das bereits seit 1975… und so haben die Verantwortlichen damals 1975, bei Einführung des heutigen
Berufs-Bundestagsabgeordneten, einfach NUR das getan, was unsere Politiker immer tun…, wenn es an
Ihre Pfründe und Privilegien geht…, NÄMLICH NICHTS….
Aber anders als in der Politik so ÜBLICH, ist das NICHTS tun hier strafbar, denn NUN haben die
Beamten (Gruppe 1), durch den NICHT abgeschafften, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz
(Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), einen GESETZLICH leichteren Zugang zum Berufspolitiker Bundestagsmandat im
Grundgesetz stehen als Gruppe 2 (die Mehrheit des Volkes)… und das ist DDR-NIVEAU und kann keine
Wahl legitimieren. Außerdem wurde das Grundgesetz in seinem Sinn korrumpiert und somit INGÜLTIG …
und das mit allen Konsequenzen.
In der ECHTEN Deutschen Demokratie, die UNS im Grundgesetz versprochen wird…, würden solche
schweren Vorwürfe bereits von Amtswegen belastbar aufgeklärt…, aber NICHT in der „real
existierenden DEUTSCHEN DEMOKRATIE“, denn seit 2009 habe ich diesen Sachverhalt bereits
belastbar aufgeklärt und nach der Bundestagswahl 2009 meine erste Wahlbeschwerde in dieser
Sache, eingereicht.
Sie erhielt die Verfahrensnummer WP 98/09 und wurde „geprüft“…. und mit Stellungnahme des Innenministeriums zurückgewiesen…. Da hieß es unter anderen:
„Im Übrigen sei es angesichts der Unterschiede zwischen den beruflichen Lebensumständen von Angehörigen
freier Berufe und Beschäftigten auch unter Berücksichtigung der formalen Gleichstellung aller Abgeordneten für
den parlamentarischen Gesetzgeber faktisch nicht möglich, bei der Gewährung von Leistungen die
Chancengleichheit auf Zugang zum Parlament für Angehörige freier Berufe vollständig zu verwirklichen.“
Das ist interessant…, denn unterschiedliche berufliche Lebensumstände, gibt es NUR im ehrenamtlichen
Bundestagsmandat (1949-1975) …, denn da hat jeder ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete, noch
irgendwo außerhalb des Ehrenamtes Bundestagsmandat, seinen eigentlichen Hauptberuf. Da ist diese
Aussage korrekt!
Aber seit 1975 gibt es keinen einzigen ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten mehr in ganz
Deutschland…, aber den grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) für
ehrenamtliche Arbeit im Nebenjob Bundestagsmandat…, den gibt es heute noch und jetzt 45 Jahre später
er vor ALLEM die Beamten in das Bundestagsmandat… und verdrängt im Gegenzug die NORMALBÜRGER
von Gruppe 2 aus Ihrem eigenen Parlament.
Das habe ich dem Bundestagswahlprüfungsausschuss auch mitgeteilt, aber das wurde einfach ignoriert
und meine Wahlbeschwerde WP 98/09, NICHT belastbar beantwortet, zurückgewiesen…!
Bitte beachten…, die nachfolgenden Adressen funktionieren NICHT ALLE auf dem kleinen
Handydisplay …, wenn Sie keinen Text angezeigt bekommen, nehmen Sie das Handy bitte
quer oder schauen auf dem Computers Bildschirm.
Hier die offiziellen Aussagen zur Bundestagswahlbeschwerde von 2009 (WP
98/09).
Nach der Bundestagswahl 2013 habe ich dann die nächste Wahlbeschwerde WP 11/13 eingereicht
und wollte diesen Fehler korrigiert haben…, aber seitdem…, bis heute…, weigert sich der Deutsche
Bundestagswahlprüfungsausschuss, irgendetwas belastbar zu prüfen, zu verstehen und erklärt
auch irgendwie das Bundesverfassungsgericht für zuständig.
2013 habe ich dann auch die erste Wahlprüfungsbeschwerde (2. Instanz beim Bundesverfassungs-
gericht 2 BvC 14/14,) eingereicht und wollte das Bundesverfassungsgericht (BVG) entscheiden
lassen. Aber dort sitzt der CDU-Verfassungsrichter und EX-Ministerpräsident des Saarlandes, gegen
jeden Sinn und Zweck einer Gewaltenteilung, als Berichterstatter für politische Wahlbeschwerden
und schreibt mir einen Verriss, zu meiner ersten Wahlprüfungsbeschwerde (2013/2014). Sogar als
Laie wusste ich das das Bundesverfassungsgericht sich an diesem Verriss seines Berichterstatters
orientiert und ich keine Chance, auf eine korrekte Bewertung habe…. Ich habe darauf mit einen
Befangenheitsantrag geantwortet…, der aber einstimmig zurückgewiesen wurde.
2017 das GLEICHE…, meine Wahlbeschwerde WP 83/17 wird wieder NICHT geprüft und die
Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (2 BvC 8/18) wird wieder vom CDU-
Verfassungsrichter abgebügelt. Darauf gab es wieder einen Befangenheitsantrag…, der aber diesmal
NICHT einstimmig abgelehnt wurde!
Und jetzt aktuell meine 4. Wahlbeschwerde zur EU-Wahl 2019 (EuWP 31/19), die aber das
GLEIHE Thema behandelt. Und wieder wird NICHTS geprüft und keine einzige Frage belastbar
beantwortet. Danach geht es wieder zum Bundesverfassungsgericht mit der Wahlprüfungsbeschwerde 2
BvC 55/19. Dort sitzt immer noch der CDU-Verfassungsrichter als Berichterstatter für politische
Wahlbeschwerden und kann wieder NIX-verstehen…, obwohl ich kaum noch deutlicher werden kann….
Also kommt auch der nächste Befangenheitsantrag…, aber diesmal ist alles anders…, denn am 15
Januar 2019 in Tholey (Kreis St. Wendel) beim Neujahrsempfang der CDU…, hat der CDU-
Verfassungsrichter vergessen…, dass er Verfassungsrichter ist und gegen den Verhaltenscodex der
Verfassungsrichter eine Wahlkampfrede gehalten…. Er hat die CDU hochleben gelassen, AKK gepriesen
und den Politikern Stolz und Solidarität erklärt und natürlich mit Stolz auf sein aktuelles Parteibuch, als
„CDU-Verfassungsrichter“ verwiesen und das zeigt beweisbar und belastbar, wem seine Loyalität als
Verfassungsrichter, gehört.
Die Rede können Sie hier bei den St. Wendler Landnachrichten nachlesen.
Es wird offensichtlich das dieser Berufspolitiker und CDU-Verfassungsrichter, mein Vorbringen NIEMALS
NEUTRAL bewerten kann, denn seine Loyalität gehört, in diesem Kontext, seinen Kollegen in der Politik…
und die würden ja ALLE ihre Beamten-Jobs verlieren…, wenn mein Vorbringen belastbar geprüft wird…
und wenn NICHTS belastbar geprüft wird…, bleibt ja ALLES beim Alten und die Beamten an der
politischen Macht. UPPPS!
Wenn man das ALLES weiß…, muss man an der Unvoreingenommenheit des Berichterstatter des BVG
zweifeln… und daher müsste mein Befangenheitsantrag mindestens ausreichen, damit der CDU-
Verfassungsrichter Peter Müller…, zumindest aus meinem Prozess zurückgezogen wird, da war ich mir
100% sicher, insbesondere da die Ansprüche an die Befangenheit eines Verfassungsrichters in
Deutschland…, sehr gering sind… und seine Wahlkampfrede sogar gegen den Verhaltens Codex für
Verfassungsrichter verstößt (siehe Befangenheitsantrag).
Zitat BVG: „Es kommt hier nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er
sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass
besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“ Zitat Ende
Trotzdem wird mein gut begründeter Befangenheitsantrag wieder abgewiesen und kein einziger der
Vorwürfe belastbar widerlegt, sondern NUR wachsweich mit Allgemeinplätzen (2021), „ohne Würdigung
aller Umstände“ zurückgewiesen.
Hier finden Sie den Beschluss des BVG
Hier finden Sie meinen Befangenheitsantrag
Resümee: Seit nun mehr als 12 Jahren…, versuche ich in den zulässigen Rechtswegen, als braver
Demokrat…, der die Grundrechte schützen möchte und für Demokratie und Grundrechte eintritt, kurz
gesagt, vor allem eine einzige Frage, belastbar beantwortet zu bekommen:
„Dürfen die Deutschen Berufs-Bundestagsabgeordneten von heute (1975-heute) …, noch mit dem
SELEKTIV geschaffenen, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), für
ehrenamtliche Arbeit im Ehrenamt Bundestagsmandat (1949-1975), gesetzlich SELEKTIV gefördert
werden…?
Oder führt dies, so wie aufgezeigt, bei den heutigen formal absolut gleichgestellten Berufspolitikern im
Bundestagsmandat, zur mandatserheblichen Wettbewerbsverzerrung, insbesondere zu Gunsten der
Deutschen Beamten, im Bundestagsmandat…, aus dem die Beamten übrigens sofort verschwinden…,
wenn der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), endlich, 45 Jahre zu
spät, abgeschafft wird…“
Das ist ALLES und diese eine Frage ist in Deutschland absolut TABU, keiner, auch die komplette,
überregionale Deutsche Presse NICHT, traut sich diese Frage öffentlich zu stellen…, weil Sie Angst
vor dem Ergebnis haben… und so hört man hier NUR…, das Schweigen der „Demokraten“!
So wie es scheint…, sind die zahllosen Deutschen Demokratieschützer, incl. die Deutsche
überregionale Presse, bereit, es lieber auf Dauer hinzunehmen…, dass in Deutschland, formal
UNGÜLTIG, weil GESETZLICH UNGLEICH, gewählt wird…, als dem Volke einzugestehen, das es seit 45
Jahren, „durch diesen, fiesen TRICK“, um seinen GLEICHEN Zugang zur politischen Macht in Deutschland,
indirekt und unbemerkt, GEETZLICH betrogen wird…!
Ich bitte jetzt ALLE Demokraten…, insbesondere die netten Politiker, die uns jeden Tag mit dem Mantra
begrüßen „Ja…, wir müssen für die Demokratie eintreten… und Grundrechte schützen“, einfach das zu
tun… und die eine kleine Frage belastbar zu beantworten.
Und natürlich bitte ich auch die FAKE NEWS Aufklärer das hier zu bewerten…, hier können Sie sich gerne
abarbeiten! Wiederlegen Sie, BELASTBAR, was ich behaupte…, oder unterstützen Sie die Aufklärung…!
Die FAKE NEWS… können ja auch mal von der anderen Seite kommen….
Und natürlich bitte ich die Bürger, die schon immer wissen, dass hier etwas NICHT stimmt…, bei
der Aufklärung mitzuhelfen…, denn bei denen bin ich mir absolut sicher, dass Sie auch die
Wahrheit wissen möchten und sich NICHT mit: „Es ist doch ALLES in Ordnung… und wer das NICHT
glaubt ist ein Querulant…!“, abspeisen lassen.
Besonders wichtig ist hier jedoch die Deutsche Presse…, die sich leider erst bewegen wird…, wenn die
Wählerinnen und Wähler um Aufklärung bitten…. Aber besser spät als NIE!
Bitte unterstützen Sie die Aufklärung und teilen Sie diese öffentliche Anzeige…, denn NUR dann wird sich
etwas verändern.
Herzlichst!
Roland Kruk